Allgemeine Geschäftsbedingungen der JAY Solution GmbH, Bahnhofstraße 14a, 6410 Telfs, Österreich, nachfolgend “die Agentur” genannt.
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGBs“ genannt) regeln das Erbringen der Dienste durch die Agentur an den Kunden. Sie gelten für alle Verträge, die die Agentur mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.
1.3 Die Agentur erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter der Zugrundelegung dieser AGBs. Abweichende AGBs des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGBs. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung der Agentur notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Zustimmung von der Agentur aus.
2.1 Für den Gegenstand der Leistung seitens der Agentur gilt folgendes:
Die Agentur betreut die Kunden insbesondere in ihren Einstellungsprozessen (Recruiting), bei ihrer Positionierung, der Zielgruppenrecherche, der Erstellung von Stellenanzeigen, beim Design und den Werbetexten, der Nutzung von Social Media Netzwerken und organisch und über Werbeanzeigen sowie dem Bereich Vertrieb. Die Agentur setzt für ihre Kunden geplante Vorhaben in den oben genannten Bereichen um. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich des Recruitings. Die Agentur übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung der Agentur aus.
2.2 Die Agentur ist verpflichtet, ihre Dienstleistung sorgfältig zu erbringen. Die Agentur ist berechtigt dafür die Unterstützung Dritter einzuholen.
2.3 Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die Agentur beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Kunden vorliegen.
3.1 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande.
Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich erfolgen.
Wenn vom Kunden angefordert, erfolgt nur eine Auftragsbestätigung mit Details zur Zusammenarbeit.
3.2 Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen der Agentur und dem Kunden willigt der Kunde in die Aufzeichnung ein. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken.
4.1 Zur Einhaltung der Leistungspflichten ist die Agentur auf Unterstützung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Leistungserbringung seitens der Agentur mitzuwirken, indem er seinen Mitwirkungspflichten im vollen Umfang und fristgerecht nachgeht.
4.2 Erfolgt die Mitwirkungshandlung bzw. die Unterstützungshandlung des Kunden nicht, hat es keine Auswirkung auf die Vergütungspflicht des Kunden.
4.3 Werden an gewissen Stellen im Aufbauprozess keine Informationen oder Zugänge von dem Kunden vorliegen, wird der betreffende Bereich erstmal nach unseren Erfahrungen, die in der Vergangenheit schon funktioniert haben, aufgebaut. Liegen die Informationen vor, so kann die Agentur die Daten anpassen, sofern der Kunde Änderungswünsche hat.
4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt die Agentur grundsätzlich alle ihre Leistungen nach dem Dienstvertragsrecht.
4.5 Sollte ausnahmsweise eine vereinbarte Leistung seitens die Agentur dem Werkvertragsrecht unterliegen, so gilt folgendes:
Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung eine Abnahme der Teilleistung zu verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die (Teil-)Leistung zu überprüfen und auf Mängel zu untersuchen. Die Agentur wird die Mängel anschließend beheben.
Nach erfolgter Überprüfung ist die Abnahme durch den Kunden unverzüglich zu erklären. Erfolgt die Abnahme nicht unverzüglich, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 7 Tagen die Mängel/Verbesserungswünsche nicht schriftlich mitteilt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. Die Agentur ist ferner berechtigt, den Kunden mit Setzung der Frist von 7 Tagen zur Abnahme aufzufordern.
Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. In diesem Falle ist der Kunde zur Vorleistung verpflichtet.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
4.6 Im Rahmen der Erstberatung per Videokonferenz fällt ein Zeitaufwand von 60-90 Minuten seitens der Berater der Agentur an. Sollten die Interessenten diesen kostenfreien Termin unter 24 Stunden vor Beginn der Videokonferenz absagen, fällt eine Aufwandsentschädigung von 150€ netto an.
5.1 Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
5.2 Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht nicht.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
5.4 Der Vertrag wird auf eine unbestimmte Zeit geschlossen und kann frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt zu diesem Zeitpunkt keine ordnungsgemäße Kündigung, ist der nächstmögliche Kündigungstermin der Ablauf jener Frist, welcher der ursprünglichen Mindestlaufzeit entspricht.
5.5 Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung entspricht 4 Wochen.
5.6 Der Vertrag hat eine feste Mindestlaufzeit. Wird innerhalb der Mindestlaufzeit ein Bewerber eingestellt, so kann der Kunde die Kampagne pausieren. Ein Recht zur Kündigung besteht nicht. Die Pausierung hat keine Auswirkung auf die im Vertrag vereinbarte Vergütung.
5.7 Sollte in der Zeitspanne nach dem Vertragsschluss und vor dem Onboarding (erster Termin für die Betreuung des Kunden) ein Bewerber eingestellt werden, der nicht über die Agentur rekrutiert worden ist, dann stellt die Agentur 50% des im Vertrag vereinbarten Betrages in Rechnung.
5.8 Sollte der Bewerber nach dem Onboarding aber vor Schaltung der Stellenanzeige eingestellt werden, so stellt die Agentur 75% des im Vertrag vereinbarten Betrages in Rechnung.
6.1 Befindet sich der Kunde im Verzug mit seiner fälligen Zahlung, so behält die Agentur sich vor, seine Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages einzustellen.
6.2 Die Agentur hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn sich der Kunde mit der fälligen Zahlung zwei Monate im Verzug befindet. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Die Agentur muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
6.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln des Verzugs.
7.1 Die Vergütung der Agentur findet nach Abschluss des Vertrages mit Erstellung der Rechnung statt, und zwar sofort, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung der Agentur aus.
7.2 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in EUR und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.
7.3 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat, es sei denn, es wurde Abweichendes vereinbart. Eine von der Agentur erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
7.4 Die Agentur ist berechtigt, fällige Forderungen von dem Drittanbieter GoCardless einziehen zu lassen.
7.5 Kann der Betrag per Drittanbieter nicht eingezogen werden, so muss der Kunde ihn innerhalb von drei Werktagen an die Agentur überweisen.
8.1 Gegen Ansprüche von die Agentur kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.
9.1 Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2 Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:
10.1 Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist die Agentur die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt Ihr vorheriges Einverständnis dazu. Die Agentur verpflichtet sich dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung werden eingehalten.
10.2 Die Agentur weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden.
In diesem Zusammenhang stellt der Kunde die Agentur wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, wenn die Agentur die Verstöße alleine zu vertreten hat.
11.1 Alle in Verbindung mit den Dienstleistungen der Agentur stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen (an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken), verbleiben der Agentur. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit erforderlich sind. Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die Nutzung im gewerblichen Kontext, der vermittelten Inhalte oder der zur Verfügung gestellten Strategien, Vorlagen und Konzepte ist verboten. Hat der Kunde vor, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Ferner ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt.
11.2 Verstöße gegen 12.1 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
12.1 Stellt der Kunde der Agentur Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das die Agentur bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
12.2 Der Kunde stellt die Agentur in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
13.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Agentur zum Zweck der Information über die Leistungserbringung bzw. der Zusammenarbeit, den Namen, das Logo und etwaige Videos zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der Internetseite der Agentur, den Social-Media-Auftritten der Agentur und in etwaigen Print-Ausgaben verwenden darf und damit werben kann.
13.2 Bei Widerruf an folgende E-Mail Adresse wenden: office@jay-solution.at
14.1 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
14.1 Soweit in diesem Text auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.